Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen

Flughäfen auf der ganzen Welt müssen jederzeit die Sicherheit aller Personen – Fluggäste, Besuchender sowie am Flughafen tätiger Personen – gewährleisten. Aus diesem Grund werden auch am Flughafen Ljubljana alle vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen strikt umgesetzt. Wir bitten daher alle Besuchenden des Flughafens um Geduld, Verständnis und Kooperation, damit Sie schnell, reibungslos und sicher an ihr Ziel gelangen.

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Sicherheitshinweise für Ihr Reisegepäck

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme bestimmter potenziell gefährlicher Gegenstände an Bord verboten oder durch andere Vorschriften beschränkt. Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Packen Ihres Reisegepäcks mit den diesbezüglichen Bestimmungen vertraut zu machen, um eventuelle Unannehmlichkeiten bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen zu vermeiden.

Flüssigkeiten im Handgepäck

Im Handgepäck dürfen nur geringe Mengen von Flüssigkeiten in Behältern mit jeweils maximal 100 Millilitern mitgeführt werden. Diese müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein. Wenn Sie keinen eigenen Beutel haben, können Sie diesen auch an den Check-in-Schaltern am Flughafen erwerben. Lesen Sie Informationen und Tipps zum Thema Fliegen mit Flüssigkeiten.

  • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirupe
  • Cremes, Lotionen und Öle
  • Parfums
  • Sprays
  • Gele wie Haar- und Duschgel
  • Schaum und Sprays in Druckbehältern wie Rasierschaum oder Deodorants
  • Pasten wie Zahnpasta,
  • Suspensionen
  • Wimperntusche und andere flüssige Schminkutensilien
  • alle Artikel mit ähnlicher Konsistenz der oben genannten Produkte

Duty-Free-Flüssigkeiten, die Sie an einem beliebigen Flughafen oder bei einer beliebigen Fluggesellschaft gekauft haben, können Sie in Ihrem Handgepäck mitführen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegeltem Beutel, befinden und ein von außen lesbarer Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten ist. Bitte öffnen Sie den Beutel erst, wenn Sie an Ihrem Endziel angekommen sind. Möglicherweise wird der Beutel vom Sicherheitspersonal zur Kontrolle geöffnet. Wenn Sie einen Anschlussflug von einem anderen Flughafen haben, machen Sie das Sicherheitspersonal bitte darauf aufmerksam, damit die Duty-Free-Flüssigkeiten in einen neuen versiegelten Sicherheitsbeutel umgepackt werden können.

Sie können Medikamente und lebenswichtige Nahrungsmittel, einschließlich Babynahrung, die Sie während der Reise benötigen, in Ihr Handgepäck geben. Möglicherweise müssen Sie nachweisen, dass Sie diese Dinge dringend benötigen.

Gefahrstoffe

Für Passagiere und Besatzungsmitglieder gilt im Allgemeinen ein Verbot des Mitführens gefährlicher Substanzen im Flugzeug, und zwar unabhängig von der Art und Weise des Mitführens (im Handgepäck, im Aufgabegepäck oder an der Person). Dennoch lässt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) einzelne Ausnahmen zu. Diese sind in der Tabelle der International Air Transport Association (IATA) angeführt. 

Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften oder auch einzelne Länder möglicherweise noch strengere Regeln aufstellen. Es kann sogar vorkommen, dass Fluggesellschaften die Beförderung gefährlicher Güter komplett verweigern. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft nach weiteren Einzelheiten.

 

Verbotene Gegenstände

Die Beförderung von gefährlichen Gegenständen ist wegen des potenziellen Risikos für die Flugsicherheit verboten. Bestimmte als gefährliche eingestufte Gegenstände dürfen im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Bitte halten Sie sich strikt an die Vorschriften und führen Sie keine sicherheitsbedenklichen Güter mit.

Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind

Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen herbeizuführen, einschließlich:

  • Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns)
  • Signalpistolen und Startpistolen
  • Bogen, Armbrüste und Pfeile
  • Abschussgeräte für Harpunen und Speere
  • Schleudern und Katapulte

 

Betäubungsgeräte – Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:

  • Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe
  • Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
  • handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas,
  • Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays

 

Spitze oder scharfe Gegenstände — spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

  • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
  • Eisäxte und Eispickel
  • Rasierklingen
  • Teppichmesser
  • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
  • Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
  • Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante
  • Schwerter und Säbel

Werkzeuge – Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:

  • Brecheisen
  • Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie
  • Schraubendreher und Meißel
  • Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen
  • Lötlampen
  • Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler

 

stumpfe Gegenstände – Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger
  • Kampfsportgeräte

 

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Flugzeugs zu gefährden, einschließlich:

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Detonatoren und Zünder
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
  • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
  • Rauchkanister und Rauchpatronen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
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Behalten Sie Ihr Gepäck immer im Auge

Lassen Sie Ihr Gepäck und Ihre persönlichen Gegenstände nie unbeaufsichtigt, es kann nämlich passieren, dass diese als verdächtig behandelt und entfernt werden. Wenn Sie ein verlassenes Gepäckstück im Terminal bemerken, melden Sie dies bitte unverzüglich der Flughafensicherheit.

Sicherheitskontrolle

Aus Sicherheitsgründen müssen alle Fluggäste vor Betreten des Abflugbereichs eine Personen- und Handgepäckkontrolle durchlaufen. Das Sicherheitspersonal und die Polizei nehmen die Sicherheit sehr ernst und werden bei Verdacht auf den Besitz von verbotenen Gegenständen entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren und Befugnissen handeln.

Wie läuft die Personenkontrolle am Flughafen ab?

  • Halten Sie Ihre Bordkarten und Ausweispapiere bereit. Ohne Bordkarte dürfen Sie den Abflugbereich nicht betreten.
  • Nehmen Sie größere elektronische Gegenstände (Laptops, Tablets etc.) bereits vor der Kontrolle aus dem Handgepäck.
  • In Ihrem Handgepäck dürfen Sie nur geringe Mengen von Flüssigkeiten mitführen, die in Behältern mit jeweils maximal 100 Millilitern aufbewahrt werden. Diese müssen in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein. Entsprechende Beutel sind auch an den Check-in-Schaltern am Flughafen erhältlich.
  • Entfernen Sie vor der Anwendung alle metallischen Gegenstände (Gürtel, Geld, Schlüssel, Schmuck, Uhren usw.) und legen Sie diese in die Gepäckwannen.
  • Scharfe und spitze Gegenstände sind im Handgepäck nicht erlaubt, daher empfehlen wir Ihnen, diese im aufgegebenen Gepäck zu verstauen.
  • Auch Schuhe mit Metallteilen in den Sohlen können einen Alarm auslösen. Wir empfehlen daher, sie vor der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwannen zu legen, damit sie gescannt werden können.
  • Fluggäste, die einen Herzschrittmacher tragen, müssen dies dem Personal vor der Kontrolle mitteilen.
    Beschränken Sie die Anzahl mitgeführter elektronischer Geräte auf ein Minimum, da die Überprüfung dieser Geräte länger dauert.
  • Ihr Gepäck darf keine verbotenen Gegenstände enthalten, und Sie sollten keinerlei Pakete von Drittpersonen mitführen. Legen Sie eventuelle von Dritten erhaltene Gegenstände beim Einchecken für Ihren Flug dem zuständigen Mitarbeitenden zur Kontrolle vor.
  • Packen Sie Geschenke oder Pakete nicht ein, da Sie diese bei der Sicherheitskontrolle gegebenenfalls auspacken müssen.
    Bewahren Sie Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Laptop u. Ä. in Ihrem Handgepäck auf.

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