Gepäck
Handgepäck
Fluggäste dürfen Handgepäck und persönliche Gegenstände mit in die Flugzeugkabine nehmen. Achten Sie darauf, dass Ihr Handgepäck den Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft und den Sicherheitsvorschriften des Flughafens entspricht.
Gewicht und Größe des Handgepäcks
Da der Stauraum in der Kabine begrenzt ist, raten wir Ihnen, die Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft bezüglich des Handgepäcks zu beachten. Ob Ihr Handgepäck den Anforderungen an Gewicht und Größe entspricht, können Sie auch am Flughafen an speziellen Ständern und Waagen in der Nähe der Check-in-Schalter überprüfen. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Sie Ihr Gepäck beim Check-in umpacken müssen, dass Ihnen Ihr Gepäck am Gate abgenommen wird oder dass Ihnen das Boarding verweigert wird. Handgepäck, das die zulässige Menge oder Größe überschreitet, muss eingecheckt werden.

Aufgabegepäck
Die zulässige Menge an aufgegebenem Gepäck ist auf Ihrem Ticket vermerkt und variiert je nach Fluggesellschaft. Bei Überschreitung der Freigepäckmenge wird ein Zuschlag berechnet. Informieren Sie sich daher vor der Abreise über die Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft. Bei Charterflügen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Reiseveranstalter.
- Das Gepäck sollte auf der Innen- und Außenseite deutlich mit Name und Adresse des Passagiers gekennzeichnet sein. Eventuelle alte Aufkleber sind zu entfernen.
- Das Gewicht pro Aufgabegepäckstück darf 32 Kilogramm nicht überschreiten. Ausnahmen sind größere Musikinstrumente, Spezialgeräte (z. B. Rollstühle) und Sportausrüstung.
- Elektronische Geräte im Aufgabegepäck müssen vor dem Einchecken ausgeschaltet werden.
- Die Vorschriften über die Mitnahme von gefährlichen Stoffen und verbotenen Gegenständen an Bord des Flugzeugs müssen eingehalten werden.
- Persönliche Unterlagen gehören nicht ins Aufgabegepäck!
Sondergepäck
Für die Beförderung von Sondergepäck ist eine vorherige Bestätigung vonseiten der Fluggesellschaft und/oder die Zahlung einer entsprechenden Gebühr erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft diesbezüglich zu informieren. Sondergepäck umfasst:
- Sportausrüstung (Golfausrüstung, Fahrrad, Surfbrett, Kajak, Skier, Tauchausrüstung etc.),
- Waffen (Sportwaffen, Jagdwaffen),
- Medizinische Geräte (Rollstühle, Sauerstoffflaschen etc.),
- Musikinstrumente.
Übergroße Handgepäckstücke
Diese Kategorie umfasst Gepäckstücke, die das zulässige Gewicht oder die zulässige Größe für Handgepäck überschreiten, die der Fluggast aber aus bestimmten Gründen bei sich haben möchte. Für Gepäck, das einen zusätzlichen Sitzplatz beansprucht, muss in der Regel ein zusätzliches Ticket erworben werden. Ausführliche Informationen zu den Handgepäckbestimmungen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter.
Elektronische Geräte
Elektronische Geräte im Aufgabegepäck müssen vor dem Einchecken vollständig ausgeschaltet werden. Die Nutzung bestimmter elektronischer Geräte an Bord ist eingeschränkt oder verboten, daher sollten Sie Ihre Geräte vor dem Einstieg ausschalten. Die Nutzung elektronischer Geräte an Bord unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Fluggesellschaft und den Anweisungen des Kabinenpersonals. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
- Einen Mantel oder eine Decke
- einen Regenschirm oder einen Spazierstock
- eine Handtasche
- einen Fotoapparat oder eine kleinere Kamera oder ein Fernglas
- eine angemessene Menge an Lesestoff
- Eine Babyschale
- einen komplett faltbaren Kinderwagen (im Frachtraum) oder einen Autositz (eventuelle Einschränkungen bei der Fluggesellschaft erfragen)
- erforderliche Menge an Babynahrung für die Reise
- Einen faltbaren Rollstuhl
- ein Paar Krücken oder eine andere Mobilitätshilfe
- medizinische Geräte, die während des Fluges dringend benötigt werden (z. B. Nierendialyse-Lösung in der für die Reise ausreichenden Menge)

Beförderung von Tieren
Wenn Sie mit einem Tier reisen möchten, müssen Sie die Fluggesellschaft schon beim Kauf des Tickets darüber informieren und einen Platz für das Tier buchen. Außerdem müssen Sie beim Einchecken die entsprechenden Unterlagen vorlegen. In der Regel werden Tiere in einem speziellen Frachtraum im Flugzeug transportiert, während kleine Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel bis zu einem Gewicht von 5 kg in der Kabine erlaubt sind, sofern sie in einem ausbruchsicheren Transportbehälter mit einem wasserdichten Boden untergebracht sind. Informieren Sie sich bitte vor der Abreise über die Veterinärstellen an den EU-Grenzen. Für die Beförderung von Tieren wird ein Aufschlag berechnet.
- EU-Pass, ausgestellt von dem für die Ausstellung von Pässen für das Herkunftsland zuständigen Veterinärdienst
gültige Tollwutimpfung - falls erforderlich, ein abgeschlossener und registrierter Tollwut-Antikörper-Titrationstest (je nach Bestimmungsort, insbesondere außerhalb der EU)
- ID-Mikrochip oder Tätowierung (tätowiert vor dem 3. Juli 2011)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Websites der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder den einschlägigen Vorschriften und Verordnungen.
Lost and Found
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck nicht am endgültigen Bestimmungsort angekommen ist oder während des Transports beschädigt wurde, reichen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft einen Bericht ein. Der Lost-and-Found- Schalter befindet sich in der Ankunftshalle, gleich neben der Gepäckausgabe. Sie können den Status Ihres vermissten Gepäcks bei den meisten Fluggesellschaften auch über deren Websites überprüfen.
Für Informationen zum Status Ihres Gepäcks, das Sie an einem anderen Flughafen als verloren gemeldet haben, wenden Sie sich bitte an die betreffende Dienststelle. Sobald Ihr Gepäck am Flughafen Ljubljana eingetroffen ist, werden Sie umgehend benachrichtigt.
Verlorenes Gepäck und Fundsachen auf Ankunftsflügen oder im internationalen Teil des Terminals
Lost and Found
Täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr.
Verlorene Gegenstände im öffentlichen Teil des Passagierterminals oder anderswo
Flughafenpolizeistation
